Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß den Bestimmungen des Real Estate Brokerage Act (N.N.-107/2007 vom 3. Oktober 2007) hat die Gesellschaft FRANKLIN NEKRETNINE d.o.o. bringen:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Immobilienmakler ist FRANKLIN NEKRETNINE d.o.o. za promet nekretnina Trakošćanska 15, 10000 Zagreb, ein Unternehmen, das die im Immobilienmaklergesetz festgelegten Bedingungen für die Durchführung von Immobilienmaklern erfüllt (im Folgenden: Makler).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma FRANKLIN NEKRETNINE d.o.o. (im Folgenden: der Vermittler) und der Auftraggeber (natürliche oder juristische Personen). Mit dem Abschluss des Vermittlungsvertrags bestätigt der Kunde, dass er mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und diesen zustimmt.

2. IMMOBILIENANGEBOT
Das Angebot des Immobilienmaklers basiert auf Informationen, die der Vermittler schriftlich oder mündlich erhalten hat, und muss bestätigt werden. Der Makler behält sich die Möglichkeit eines Fehlers in der Beschreibung und des Preises der Immobilie vor, die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie bereits verkauft (oder vermietet) wurde oder der Eigentümer den Verkauf (oder die Vermietung) aufgegeben hat. Der Empfänger (der Auftraggeber) muss die Angebote und Mitteilungen des Mediators als Geschäftsgeheimnis aufbewahren und darf sie nur mit schriftlicher Genehmigung des Mediators an Dritte weitergeben. Der Makler behält sich das Recht vor, Maklerverträge mit Käufern, Mietern und Vermietern von Immobilien (Dritte) abzuschließen.

3. VERPFLICHTUNGEN DES VERMITTLERS
1. einen Maklervertrag mit dem Kunden schriftlich abschließen;
2. zu versuchen, eine Person zu finden und mit dem Kunden in Kontakt zu bringen, um einen vermittelten Deal abzuschließen;
3. den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktpreis einer ähnlichen Immobilie vertraut zu machen und ihn vor den Mängeln der Immobilie zu warnen;
4. Überprüfen Sie die Dokumente, aus denen das Eigentum oder ein anderes Grundrecht an der betreffenden Immobilie hervorgeht, und warnen Sie den Kunden vor: offensichtlichen Mängeln und möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem unregelmäßigen Grundbuchzustand der Immobilie; eingetragene Immobilienrechte oder sonstige Rechte Dritter an Immobilien; rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung mit Dritten; Mängel in der Bau- oder Nutzungserlaubnis nach einem besonderen Gesetz; die Umstände der Verpflichtung, das Vorkaufsrecht und die Beschränkungen bei Rechtsgeschäften gemäß besonderen Bestimmungen anzuwenden;
5. Führen Sie die erforderlichen Maßnahmen durch, um die Immobilie auf dem Markt zu präsentieren, bewerben Sie die Immobilie auf die vom Makler festgelegte Weise und ermöglichen Sie die Inspektion der Immobilie.
6. die personenbezogenen Daten des Kunden zu bewahren und auf schriftliche Anordnung des Kunden die Daten der Immobilien, für die er vermittelt, oder in Verbindung mit dieser Immobilie oder dem Geschäft, für das er vermittelt, geheim zu halten;
7. Informieren Sie den Kunden über alle Umstände, die für die beabsichtigte Arbeit relevant sind und die uns bekannt sind.
8. in Verhandlungen vermitteln und sich bemühen, einen Rechtsvertrag abzuschließen;
9. Teilnahme am Abschluss des Rechtsgeschäfts (Vorvereinbarung und Vereinbarung); und bei der Übergabe von Immobilien;
10. Wenn der Vertragsgegenstand Land ist, prüfen Sie den Zweck des betreffenden Landes gemäß den Bestimmungen zur Raumplanung für dieses Land.
11. Es wird davon ausgegangen, dass der Vermittler es dem Kunden ermöglicht hat, mit einer anderen Person (natürlich oder legal) über Verhandlungen zum Abschluss eines vermittelten Geschäfts in Verbindung zu treten, wenn der Kunde mit einer anderen Person in Kontakt treten darf, mit der er über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts verhandelt hat, insbesondere wenn:
- den Kunden oder einen Dritten direkt zur Inspektion der betreffenden Immobilie mitgenommen oder angewiesen hat;
- ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und einer anderen Vertragspartei organisiert, um den Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu verhandeln;
- dem Kunden den Namen, die Telefonnummer, das Fax und die E-Mail-Adresse einer anderen Person mitteilen, die zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts befugt ist, oder den genauen Standort der angeforderten Immobilie.

4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN (BESTELLPARTEI)
1. einen Maklervertrag mit dem Makler schriftlich abschließen;
2. Informieren Sie den Makler über alle Umstände, die für die Mediation wichtig sind, und geben Sie genaue Informationen über die Immobilie an. Wenn er dem Makler eine Standort-, Bau- oder Nutzungserlaubnis für die vertragsgemäße Immobilie erteilen muss, legen Sie dem Makler den Nachweis über die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten vor. Seite;
3. Stellen Sie dem Makler Dokumente zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass er Eigentümer der Immobilie oder eines anderen Grundrechts an der Immobilie ist, die Gegenstand des Vertrags ist, und warnen Sie den Makler vor allen registrierten und nicht registrierten Belastungen, die auf der Immobilie bestehen.
4. Stellen Sie dem Makler und einem Dritten, der am Abschluss des Maklergeschäfts interessiert ist, eine Besichtigung des Grundstücks zur Verfügung.
5. Informieren Sie den Broker über alle relevanten Informationen zu der angeforderten Immobilie, einschließlich insbesondere der Beschreibung der Immobilie und des Preises.
6. Nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts, dh des Vorvertrags, durch den er sich zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, die Vermittlungsgebühr zu zahlen, sofern der Mediator und der Kunde vereinbart haben, dass das Recht auf Zahlung der Maklergebühr nach Abschluss des Vorvertrags erworben wird, sofern nicht anders vereinbart;
7. Wenn ausdrücklich vereinbart wird, dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die die üblichen Mediationskosten übersteigen;
8. Informieren Sie den Makler schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Geschäft, für das er den Makler autorisiert hat, und insbesondere über Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Immobilien.
9. Der Kunde haftet für Schäden, wenn er nicht nach Treu und Glauben gehandelt hat, wenn er betrügerisch gehandelt hat, wenn er versagt hat oder falsche Angaben zur Mediationsarbeit gemacht hat, um die juristische Arbeit abzuschließen, und ist verpflichtet, alle während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten. kann nicht höher sein als die Maklergebühr für den vermittelten Job.

5. ÜBUNG DES RECHTS AUF VERGÜTUNG
Der Vermittler erwirbt das Recht auf die vollständige Vermittlergebühr zum Zeitpunkt des Abschlusses der vermittelten Transaktion, dh durch Unterzeichnung der vorläufigen Vereinbarung (oder der Vereinbarung, wenn keine vorläufige Vereinbarung geschlossen wird), mit der sich der Kunde verpflichtet hat, die vermittelte rechtliche Transaktion abzuschließen. Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorläufigen Vereinbarung (oder der Vereinbarung, wenn die vorläufige Vereinbarung nicht geschlossen wird) beider Parteien an den Vermittler gezahlt. Die Höhe der Maklergebühr für die Mediation, die während des Kaufs, Austauschs, Leasing und der Vermietung von Immobilien durchgeführt wird, wird gemäß der Preisliste des Maklers berechnet:
Verkaufseigenschaft:
3 - 5%, aber nicht weniger als 7000 Kuna
Kauf einer Immobilie:
2 - 4%, aber nicht weniger als 7000 Kuna
Vermietung oder Vermietung von Immobilien (Provision für Vermieter, Vermieter)
1 Monatsmiete zu vermieten oder zu leasen für bis zu 36 Monate
2 monatliche Mieten für Miete oder Leasing für mehr als 36 Monate
Vermietung und Vermietung von Immobilien (Provision für den Mieter / Mieter)
1 Monatsmiete zu vermieten oder zu leasen für bis zu 36 Monate
2 monatliche Mieten für Miete oder Leasing für mehr als 36 Monate
Der Kunde ist auch verpflichtet, die Gebühr zu zahlen, wenn er mit der Person, mit der der Mediator ihn beauftragt hat, ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das sich von dem Wert unterscheidet, für das er vermittelt hat, und der den gleichen Wert wie das Rechtsgeschäft hat oder den gleichen Zweck wie das vermittelte Rechtsgeschäft erfüllt. Der Mediator hat Anspruch auf Entschädigung, wenn der Ehegatte, dh der außereheliche Partner, Nachkomme oder Elternteil des Kunden, das vermittelte Rechtsgeschäft mit der Person abschließt, mit der der Mediator den Kunden in Kontakt gebracht hat.
6. EXKLUSIVE VERMITTLUNG
Mit dem Mediationsvertrag kann sich der Auftraggeber verpflichten, keinen anderen Vermittler für die vermittelte Arbeit einzustellen (ausschließliche Mediation).
Die ausschließliche Mediation ist eine Verpflichtung, die durch einen speziellen Mediationsvertrag abgeschlossen werden muss.
Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages über die ausschließliche Mediation ein Rechtsgeschäft über den Vermittler über einen anderen Vermittler abgeschlossen hat, für den der ausschließliche Vermittler einen Vermittlungsauftrag erhalten hat, ist er verpflichtet, dem Vermittler die tatsächlichen Kosten zu zahlen, die während der Vermittlung entstanden sind. Wenn die Höhe der Maklergebühr nicht vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die tatsächlichen Kosten zu erstatten, die während der Maklergebühr anfallen und die möglicherweise nicht höher sind als die Maklergebühr für den Maklerauftrag.
Bei Abschluss eines Vertrages über die ausschließliche Mediation ist der Mediator verpflichtet, den Auftraggeber vor der Bedeutung und den rechtlichen Konsequenzen eines solchen Vertrages zu warnen.


7. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
Der Mediationsvertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, wenn der Vertrag, für den die Mediation nicht abgeschlossen wurde, nicht innerhalb dieses Zeitraums oder durch Kündigung einer der Parteien geschlossen wurde. Die Parteien können vor Ablauf der Vertragslaufzeit nur aus einem besonders berechtigten Grund vom Immobilienmaklervertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Broker die entstandenen Kosten zu erstatten. Der Mediator und der Auftraggeber vereinbaren, dass der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um den gleichen Zeitraum verlängert wird, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt den Vertrag schriftlich im Voraus. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Wenn der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags ein Rechtsgeschäft abschließt, das hauptsächlich auf die Handlungen des Vermittlers vor Beendigung des Maklervertrags zurückzuführen ist, ist er verpflichtet, die Maklergebühr vollständig zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Beendigung des Vertrages wegen Ablaufs der Frist ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Vermittler die entstandenen Kosten zu erstatten, für die ausdrücklich anders vereinbart wurde, dass der Auftraggeber sie gesondert zu zahlen hat.

8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND BEHEBUNG VON STREITIGKEITEN
Die Bestimmungen des Real Estate Brokerage Act und des Civil Obligations Act gelten für die Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Broker, die sich aus dem Brokerage-Vertrag ergeben und nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag geregelt sind. Für mögliche Streitigkeiten ist das städtische Zivilgericht in Zagreb zuständig.


FRANKLIN NEKRETNINE d.o.o.
Kristijan Mikuš, Regisseur